Wir sind Ihr unabhängiger, vertraulicher und autorisierter Vertreter in der EU, der:
Wir sind in Ihrem Namen eine Schnittstelle zwischen den zuständigen Behörden, der Benannten Stelle, dem Vertreiber und/oder den Zuständigen für regulatorische Angelegenheiten. Dabei ist die Bearbeitung von Rückmeldungen innerhalb der EU mit inbegriffen.
Wir unterzeichnen gemeinsam eine Vereinbarung über den europäische Bevollmächtigten.
Diese Vereinbarung wird dann jährlich verlängert.
Die rechtliche Grundlage sind alle drei EU-Richtlinien über Medizinprodukte, das bedeutet die Richtlinie über Medizinprodukte (MDD 93/42/EWG, geändert durch 2007/47/EG)*, die Richtlinie über In-vitro-Diagnostika (IVDD 98/79/EG)** und die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMDD 90/385/EG)***. Diese verlangen von den Herstellern oder ihren Bevollmächtigten oder anderen teilnehmenden Wirtschaftsakteuren, die Medizinprodukte im EWR in Verkehr bringen, dass sie den zuständigen Behörden in dem EWR-Mitgliedstaat, bestimmte Informationen zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen wurden in nationales Recht der EWR-Mitgliedstaaten umgesetzt.
Nach Eingang der Anmeldung/Registrierung bearbeiten die zuständigen Behörden die Daten und informieren auf Anfrage die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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